VGH München: Eilantrag, Öffentliche Vergnügung (Freiluftveranstaltung mit Musik und Kulturprogramm sowie Bewirtung), Fehlender Regelungsgehalt einer „Genehmigung der Anzeige einer Vergnügung“, Erlaubnisfreiheit bei unter 1000 Besuchern, Anspruch des Nachbarn auf Untersagung der Veranstaltung, Anspruch auf Erlass von (weiteren) Auflagen zum Lärmschutz, Eilrechtsschutz, Lärmschutzauflagen, Ermessensausübung, Nachbarschutz, Rechtsschutzbedürfnis
Beschluss vom 04.07.2026 – 10 CE 26.1302